Um eine physiotherapeutische Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Überweisungsschein ihres behandelnden Arztes. Bringen Sie diesen Überweisungsschein bitte zu Ihrem ersten
Termin mit. Die Einreichung bei der KKasse, zweck Bewilligung, übernehmen wir gerne für Sie. Die Bewilligung erhalten Sie nach Prüfung per Post von Ihrer KKasse zugesandt.
Dauer und Art der Behandlung richten sich nach der ärztlichen Verordnung.
Im Falle einer Therapieverlängerung benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung, damit eine Kostenrückerstattung möglich ist. Ich übernehme das Ansuchen gerne für Sie.
Als Praxis Ihrer Wahl erhalten Sie von mir eine Honorarnote ausgestellt, die zur Gänze von Ihnen bezahlt wird und wofür Sie einen Zahlungsbeleg erhalten. Die Zahlung erfolgt in bar mit
Aushändigung der Rechnung oder per Überweisung nach Abspache.
Für die Rückerstattung der Kosten müssen Sie den originalen Überweisungsschein zusammen mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Gerne
übernehme ich das für Sie.
Die Höhe der Rückerstattung unterscheidet sich von KKasse zu KKasse. In der Regel erhalten Sie 80% des Vertragspartnerhonorares erstattet.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich, ob diese die restlichen Kosten übernimmt.